Freitag, 14. Feb. 11:30 Uhr
Der Landkreisgehilfe von Rohlfes kommt in Begleitung eines Bullen und bringt uns eine nachgebesserte Version der allgemeinverfügung. In ihrer ersten Verion hatten sie ein Jahrelanges Demoverbot verfügt, ohne allerdings genau festzulegen, für welchen Bereich das gilt. Typisch diese Dreistigkeit, Verfügungen im laufendem Verfahren nachzubessern.
Freitag, 14. Feb. 15 Uhr
Das Urteil ist da. Das jahrelange Demonstrationsverbot ist rechtskräftig und umfaßt den Bereich, der auf nebenstehendem Bild zu sehen ist. Auch die Räumungsverfügung zum 17.2. ist rechtskräftig, mit der Einschränkung, daß die Antragstellerin eine Fristverlängerung bis zum 24.2. erhalten hat, in der sie die von ihr bewohnten Hütten geräumt und beseitigt haben muß. Bei nichtbefolgung werden bsi zu 20.000Dm Strafe angedroht.

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