Das Landgerichtsurteil Willkür Nr.4

180 Tonnen Hüttendorfreste? Soviel muß erst mal gebaut werden.

Das Landgericht will uns Deponierungskosten für Dinge aufbürden, die gar nicht deponiert wurden. Wir kritisierten daß uns zum Beispiel die Deponierungskosten für 180 Tonnen Bauschutt in Rechnung gestellt wurden. Das sind ca. 40.000 DM. Unsere Zweifel haben wir mit Plausibilitätsüberlegungen und Beweisen begründet. Zunächst einmal wurden alle Hütten aus Holz gebaut, das, packt man es auf LKWs, ein deutlich geringeres Gewicht pro LKW aufweist, als dieTonnage der LKW, die bei der Einlieferung auf der Deponie gemessen wurde.

Man kann die Unmöglichkeit, daß 180 Tonnen Holzreste abtransportiert wurden mal an einer Beispielrechnung deutlich machen. Das Hüttendorf bestand aus ca. 10 Hütten mit einem umbauten Volumen von je ca. 8 Kubikmetern. Dabei ist eine Grundfläche von 4 Quadratmetern und eine Bauhöhe von 2 Metern angenommen. Als Baumaterial wurden Palettenbretter mit einer Dicke von 2 cm benutzt. Man kommt pro Hütte auf eine bebaute Fläche von 8 Quadratmetern Grundfläche plus Dachfläche plus 8 Quadratmeter Wandfäche. Man erhält 16 Quadratmeter x 0,02 Meter Bretterdicke x spezifisches Holzgewicht(= 0,7 T/m3) eine Gesamttonnage von 0,22 Tonnen. Nimmt man noch mal soviel für die Stützbalken , so kommt man auf maximal 400 Kg/Hütte. Dies ist ein realistischer Wert für die im Hüttendorf durchgeführte Leichtbauweise, wie auf dem Foto auch zu sehen ist. Um also eine zu deponierendeTonnage von 180 Tonnen zu erreichen, müßten dort ca. 450 Hütten dort gestanden haben. Tatsächlich waren es aber nur 10 Hütten, was auch durch Aufzeichnungen der Polizei bestätigt wird. Auch daß zwei Hütten dreifache Größe aufwiesen erklärt diesen Widerspruch nicht.

Für die Landrichter ist dies natürlich kein Widerspruch.

Das an der Deponie gemessene Gewicht der Ladungen der LKW entspricht eher dem von Erdhaufen oder Felsbrocken. Wäre dieses Gewicht durch das Hüttendorfbaumaterial Holz entstanden, welches z. B. ungeschichtet aufgepackt wird, käme man z. B. bei einer LKW Tonnage von 16 Tonnen bei einem spezifischen Gewicht von 0,7 Tonnen/m3 auf ca. 23 Festmeter und bei mäßig geschichteter Bauweise - Schredderreste - auf schätzungsweise 60 Raummeter Holz. Der LKW fahrer muß erst noch gefunden werden, der eine solches Volumen auf den benutzten Hängern balancieren, geschweige denn zur Deponie abfahren kann. Mithin entspricht die auf der Deoponie gemessene Tonnage auch - vom spezifischen Gewicht her - eher einer Ladung von Gesteins- oder Erdhaufen. Auch dieser Widerspruch ist natürlich unwichtig fürs Gericht.

Und weil das Straßenbauamt wohl Spaß am Rechnungschreiben hatte, bekamen wir auch gleich noch Phantasiewerte der Kosten für die einzelnen Transportzeiten aufgebrummt. Wir haben uns mal die Mühe gemacht und die angegebenen Fahrtzeiten der nach den einzelnen KFZ-Kennzeichen aufgeschlüsselten LKW, die bei der Deponie aufgeführt wurden und der realistischen Zeit, die für einen Transportweg in Anspruch genommen wurde mal zusammengerechnet und mit den abgerechneten Beträgen verglichen Letztere waren um mindestens 75 % überhöht. Die Richter war dies keinen Kommentar wert.

Weiterhin haben wir - auch belegt über Zeugenaussagen - dem Gericht dargelegt, daß die Reste des Hüttendorfes, die ja aus Holz bestanden, vor Ort geschreddert wurden und dort zwei Jahre auf einem Haufen liegengelassen wurden. Dies war dem Gericht bekannt. Und obwohl es gängige Rechtsprechung ist, daß die Gläubigerseite Beweisantritt für die entstandenen Kosten bringen muß, stellt das Gericht lapidar fest, daß Zweifel nicht ausreichend seien und unsere Fotos vom Schredderhaufen beweisunerheblich sind.

Sehr schnell führt das zu der Frage, was denn nun eigentlich deponiert wurde, und warum das Gericht solche Fragen erst gar nicht zuläßt