Straßenbauamt Osnabrück vollstreckt die
150.000,- DM Räumungskosten
- ausgerechnet zuerst gegen Personen, die gar nicht
zahlen müssen!
Vorgeschichte - oder warum gerade jetzt?
Es war ja schon erstaunlich, daß das Straßenbauamt
Osnabrück knapp 6 Jahre wartete, bis es die ersten
Vollstreckungsmaßnahmen
gegen uns einleitete. Sicher, die Titel sicherten sie sich mit
dem
Antrag auf Festsetzung
der Räumungskosten - die Ursache des
Kostenfestsetzungsurteils - schon recht frühzeitig. Auch die
Festsetzung
der Anwaltskosten wurde schon 1999 beantragt.
Daß sich bei letzterem
Verfahren aber nichts Nennenswertes getan hat und diese Anträge
mit der Bitte um Stellungnahme alle Jahre wieder von dem Amtsgericht Halle in
aller Welt verschickt werden, durfte einen auch nicht in die
trügerische Sicherheit wiegen, daß es dem Straßenbauamt nur
um den Titel als Faustpfand und Drohpotential und nicht um die Umsetzung
ging. Nur allzu Gutgläubige mögen glauben, daß man sich ein
Stillhalten der Gegenseite mit Verzicht auf politische Aktivitäten
erkaufen kann.
Immerhin
den ersten Verdacht, daß es jetzt bald ums Ganze gehen
würde, gab es im Nov 2003, als das Amtsgericht Halle, die
alten Kostenfestsetzungsbescheide von uns einsammeln wollte,
und mit
Schreiben vom Nov 2003
durch Neue ersetzen wollte,
weil der Name eines Beteiligten falsch geschrieben wurde. Denn ein
formal fehlerhafter Titel wäre zur Vollstreckung wenig
hilfreich (ausführlich).
Der Verdacht, daß das Straßenbauamt Osnabrück
etwas
im Schilde führte, bestätigte sich dann im Juni 2004.
Bei zwei Personen
kündigten sich plötzlich
Gerichtsvollzieher an
und forderten dazu auf, entweder 6500,- Euro
zu bezahlen oder einen Offenbarungseid zu leisten, der
gegebenenfalls mit Haftanordnung durchgesetzt würde.
Eigentlich ist es nicht der Erwähnung würdig, daß
die Gerichtsvollzieher sich irgendwo, nur nicht an der richtigen
Wohnadresse ankündigten.
Vollstreckt wird gegen die Falschen
Interessanterweise traf einer der beiden ersten
Vollstreckungsversuche ausgerechnet
die Person, bzgl. der das Landgericht die einstweilige Verfügung
aufgehoben hatte,
weil
sich in der mündlichen Verhandlung zur
Hauptsache herausstellte, daß sie weder im Hüttendorf wohnte,
bei der Räumung anwesend war, noch persönliche Sachen dort hatte.
Die Klage auf Rämung wurde mit
dieser Begründung
somit abgewiesen.
Das interessante ist jedoch nun, daß trotz dieses eindeutigen
Votums des Landgerichts in der Hauptsache, die Verfügung weiter in
Kraft war. Davon merkte die Betroffene aber erst 2001 etwas, als die
Gerichtskasse die Gebühren für den Erlaß der
Verfügung eintreiben wollte. Wohlgemerkt für eine
Verfügung, für dessen Existenz es lt.
Landgerichtsbeschluß
keinen Grund gab.
Persönliche Erklärungen des Sachverhalts
gegenüber der Gerichtskasse brachten nichts, die Kasse
interessierte
sich nur für die Verfügung und nicht für deren Ursache
- es wurde eingetrieben und vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher
stand schon mit einem Haftbefehl vor der Wohnungstür
Anwälte
des Straßenbauamtes
Nehmt die Gerichtsvollzieher doch nicht so ernst!!!
Erst eine
Vollstreckungsgegenklage vom
3.6.2002 brachte den Erfolg. Allerdings
besaßen die Anwälte des Straßenbauamtes doch tatsächlich
die Dreistigkeit, zu fordern, daß die
Betroffene die Gerichtsgebühren
für diese Vollstreckungsgegenklage selbst bezahlen soll, da ja
gar kein Grund(!!) für das Einreichen dieser
Vollstreckungsgegenklage bestand. Die
Begründung der Anwälte
hat es in sich: Man solle die
Aktivitäten des Gerichtsvollziehers nicht so ernst nehmen, weil
gegen die betroffene Person ja durch den Sieg in der Hauptsache sowieso
nicht vollstreckt werden darf. Daß die Gerichtzsvollzieher aber
trotzdem vollstrecken, na dazu sagten sie nichts.
Um ihre
höchst rechtsstaatlichen Ehrlichkleitsabsichten zu untermauern,
erklärten die Anwälte des Straßenbauamtes Osnabrück
während des Verfahrens um die Vollstreckungsgegenklage auf
Seite 4 Mitte der
Erwiderungsschrift:
"Die Bundesrepublik erklärt hiermit, dass sie aus der vor dem
LG Bielefeld zum AZ.: 2 O 676/98 ergangenen einstweiligen Verfügung keine
Rechte herleiten wird"
Die Vollstreckungsgegenklage
wurde dann vom Gericht positiv
entschieden
(man kann ja nicht nur immer verlieren) und es schien nun so,
als sei diese eine Betroffene endgültig raus aus den
Fängen des Bösen. Hat ja auch Aufwand genug erfordert, angesichts
der Tatsache, daß es gar keinen Grund für einen
Verfügungserlaß gegen sie gab.
Schien aber nur so:
Seit dem
Schreiben des
Gerichtsvollziehers Edgmann
wissen wir, was
das Wort der BRD zu bedeuten hat, es ist ein heißer Schiß
den man schnell vergessen kann
Was soll die Betroffene nun machen?
Noch eine Vollstreckungsgegenklage?
Gegenfrage: Bringt die mehr? Sie hat ja schon eine gewonnen,
kann man halt nichts machen, wenn die Exekutive sich nicht an
Gerichtsbeschlüsse hält. Mal im Ernst, bei einer neuen
Vollstreckungsgegenklage steht zu befürchten, daß das
Gericht diese abweist(natürlich kostenpflichtig) wegen unnützer
Gerichtsinanspruchname. Wenn die Exekutive sich nicht an die
Beschlüsse des Gerichts hält kann das Gericht ja nix dafür
gell?
Wir werden u. a. wegen dieser Sache die BRD bei der EU Kommission in
Brüssel wegen fortgesetzter Rechtsbeugung
anzeigen.
Obs was bringt???????