Borghgolzhausen den 11.4.04

Kampagne 98

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Presseerklärung:

Neuer Vorstoß der Gerichtskasse beim Eintreiben von Gerichtskosten:
Mit Volldampf ins erste Fettnäpfchen


Vor einem Jahr ist der letzte Versuch der Bielefelder Gerichtskasse, fehlerhaft berechnete Gerichtskosten für die höchst zweifelhaften Gerichtsverfahren um die A33-Hüttendorfräumung mit Haftanddrohung einzuteiben, gescheitert. Zu offensichtlich - auch für die Öffentlichkeit waren behördeninterne Berechnungsfehler und Eintreibungspannen (z. B. Gebührenforderungen von Personen, die gar nicht an Prozessen teilnahmen) . Offiziell ist die Vollstreckung damals im mit Hinweis auf das vor dem NRW Landtag laufende Peitionsverfahren außer Kraft gesetzt wurde. Nun jedoch prescht die Gerichtskasse, allem voran ihr Leiter Herr Buchholz mit einem neuen Eintreibungsversuch vor - zunächst allerdings in ein Fettnäpfchen. Nachdem der Petitionsauschuß des Landtages sich im September für unfähig erklärt hat, (www.huettendorf.de/JURA/dschungel/docu97.html) Gerichtsurteile und Gebührenrechnungen zu überprüfen, und in allergrößter Güte feststellte, ich müsse nur die Beträge zahlen, die gerechtfertigt seien, und das was gerechtfertigt seie, entscheide die Gerichtskasse und die Gerichte, basta, haben sich in der Zwischenzeit die Reihen der Justiz wieder geschlossen. Mit der politischen Rückendeckung aus Düsseldorf geben sich inzwischen selbst höchste Gerichte nicht mehr die Mühe, einen Anschein von Sachlichkeit zu wahren. Umfangreich vorgetragene Beschwerden, z. B. zu der Diskrepanz bei der Gebührenberechnung von Gerichtskosten je nach Auswahl der Gesetzesvorschriften werden inzwischen stereotyp so beantwortet, daß kein Anlaß zur Abänderung der Gebühren gesehen wird. ( in diesem Fall das OLG Hamm(www.huettendorf.de/JURA/chaos3.html#ndocu104)) Natürlich ohne irgendeine Erklärung. Bemängelt man in einem Schreiben zwei oder mehr Punkte, wird grundsätzlich nur ein Punkt beantwortet. In diesem Geiste, nun machen zu dürfen, was er will, stellte Herr Buchholz von der Gerichtskasse mir jetzt eine neue Kostenrechnung(www.huettendorf.de/JURA/dschungel/docu107.html) zu mit den z. Zt. gegen mich offenen Forderungen von 314,- Euro Getrichtsgebühren. Dabei wurde offenbar bewußt eine Anzahlung von 25,- Euro, die ich dem Zwangsvollstrecker Herrn Becker vom AG Halle zahlte, unterschlagen. Ein Versehen kann dies nicht sein. Wegen dieser 25 Euro(Beleg: wurde mehrfach telefoniert und Koprrspondenz geführt. Die jetzige Rechnung ist individuell und vom Gerichtskassenche(www.huettendorf.de/JURA/dschungel/docu102.html))f nach Aktenprüfung erstellt. Mit diesem Brief, in dem unverzügliche Zwangsvollstreckung angedroht wird, deutet alles auf eine vor Selbstbewußtsein strotzende Gerichtskasse und eine knallharte Gangart hin.

Natrürlich tut einem die Zahlung von 314 Euro nicht sonderlich weh, auch wenn sie ungerecht sind. Allerdings geht es eigentlich um viel mehr, nämlich um den Kostenfestsetzungsbeschluß von 75.000 Euro für den A33 Bau - getarnt als Hüttendorfräumungskosten, der - rechtskräftig - je nach Belieben vollstreckt werden kann, mit weitreichenden persönlichen Konsequenzen- wie z. B. einem Offenbarungseid. Und aus Erfahrung wissen wir daß der Staat, in diesem Fall das Autobahnbauamt diese Möglichkeit auch nutzen wird, allein um uns mittels finanziellem Stress daran zu hindern, politisch in die Offensivezu gelangen. Wahrscheinlich wird auch nicht alles auf einmal vollstreckt, weil so etwas öffentlichen Aufruhr bewirkt, sondern nur soviele 1000 Euro, daß es ein bischen weh tut. Solange der Staat mit den 75.000 Euro drohen kann, nutzt es daher auch gar nichts, die 314 Euro Gerichtskosten zu zahlen, um der Repression zu entgehen. Inzwischen verdichten sich auch Anzeichen, daß die Vollstreckung der 75.000 Euro vom Autobahnbauamt (oder eines Teils davon) bevorsteht, denn es gab vorbereitende Aktivitäten. Inzwischen, (auch wenn es hochpeinlich ist), hat das AG Halle festgestellt, daß der Kostenfestsetzungsbeschluß über diese 75.000 Euro fehlerhaft war und für die Eintreibung der Kosten nicht nutzbar ist. Daraufhin wurde einfach eine sogenannte Berichtigung vorgenommen. Ein gegen diese Berichtigung vorsorglich eingelegter Widerspruch wurde mit der aufschlußreichen Bemerkung zurückgewiesen, daß "gegen die Briefe des Amtsgerichtes Halle kein Widerspruch möglich sei". (www.huettendorf.de/JURA/kofe1.html#ndocu109)

Hintergrund: www.huettendorf.de/JURA/index.html Für Ihre Recherche: Gerichtskasse Bielefeld, Leiter Herr Buchholz 0521-549-1840, Kassenzeichen: VII1124133301


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