Presseerklärung vom 30.06.06 zur Gerichtskassenforderung gegen Frau Z. 2006



Kampagne 98 ............................den 30.06.06
Dieter Rahmann
An der Bundesstr. 19
33829 Borgolzhausen
Tel.: 05425-933085

Pressemitteilung

In Sachen Hüttendorfräumungskosten:
Gerichtskasse vergesslich?
Oder:
Wer zweimal lügt, bekommt endlich recht!

Wer geglaubt hatte, nach den im letzten Jahr abgelegten Offenbarungseiden wäre die Gläubigergemeinschaft aus Straßenbauamt Osnabrück, Gerichtskassen und Anwälten von der Sinnlosigkeit weiterer Geldeintreeibungsversuche überzeugt worden, irrt sich. Offensichtlich handeln unsere findigen Rechtsverdreher auf den Gerichtskassen nach dem Motto : Ist erst mal genug Staub über eine peinliche Angelegenheit gewachsen, kann man es ja noch mal versuchen, vielleicht merkts ja keiner: Was ist geschehen?

Die einzige in dem Verfahren um angebliche Räumungskosten des Hüttendorfes gegen die A 33 freigesprochene Betroffene wurde trotz richterlichen Freispruchs von der Gerichtskasse vor 2 Jahren aufgefordert, Gerichtsgebühren und Anwaltskosten für den Anwalt des Straßenbauamtes zu bezahlen. Einsprüche halfen zunächst nichts und es bedurfte tatsächlich erst einer Vollstreckungsgegenklage von uns gegen das Straßenbauamt, um dieses zu einer Erklärung zu zwingen, in Zukunft auf alle Forderungen der BRD gegen Frau Z. aus dem Räumungskostenverfahren zu verzichten. (siehe http://www.huettendorf.de/JURA/dschungel/docu114.html#seite4 )

Aber anstatt sich in dieses Schicksal zu fügen, spielte das Straßenbauamt auf Zeit und nachdem 2 Jahre vetrstrichen waren, schickte das Straßenbauamt den Gerichtsvollzieher vor die Tür von Frau Z. Und weil dort nichts zu holen war, auch vor die Tür ihrer Eltern, um den Kuckuck auf deren Sachen zu kleben. In quasi letzter Minute konnte unsere Anwätlin dieses Verahren stoppen – mit dem Verweis darauf, das das Gericht ja selbst feststellte, daß Frau Z. von allen Kosten freigesprochen worden war. Das war im Juni 2004. Wir hofften damals, daß dies in den Akten der Gläubiger nun auch endgültig so vermerkt wurde. Ausführlich unter http://www.huettendorf.de/JURA/ausma.html

Aber Flötepiepen, zu was die Inkompetenz der Behörden 2 Jahre später führte, war noch besser.
Neben der eigentlichen Forderung des Straßenbauamtes geistern noch immer Forderungen der Gerichtskasse für Gerichtsgebühren von den Hüttendorfräumungswiderspruchsverfahren in der Welt herum. Aufgrund eigener Inkompetenz haben die diversen Gerichtskassen zwischenzeitlich völlig den Überblick verloren, da es sich erstens um die Gebühren unterschiedlicher Instanzen handelte und in diesen Instanzen nicht immer alle Räumungsschuldner betroffen waren. Gleichwohl wurden die Gerichtskosten gesamtschuldnerisch festgelegt, was dann bei der Rechnungsstellung durch die Gerichtskasse zu solchen Kuriositäten führete, daß eine Rechnung, die von einer Person nicht bezahlt werden konnte dann einfach unter einem neuen Kassenzeichen an einen weiteren Räumungsschuldner weitergereicht wurde. Das führte erstens zu einem enormen bürokratischen Aufwand, der wohl inzwischen deutlich teuerer geworden ist, als die Summe, um deren Eintreibung es eigentlich ging. Zweitens wurde zudem gar nicht darauf geachtet, bei dem Herumschicken von Mahnbescheiden die einzelnen Instanzen korrekt auseinander zu halten. So kam es vor, daß z. B. Frau E. Gerichtsgebühren für ein Verfahren zahlen sollte, an dem sie gar nicht teilgenommen hatte, weil sie gar keinen Widerspruch eingelegt hatte. Dieses führte zum Offenbarungseid und Haftbefehl gegen Frau E. und erst aufgrund öffentlichen Druckes sah sich die Behörde gezwungen, pauschal 200 Euro zurückzuüberweisen, wobei nicht klar war, wie sich nun dieser Betrag zusammensetzt. (siehe: http://www.huettendorf.de/JURA/chaos2.html )

Doch nun kommen wir zum jüngsten Fall. Es ist genau diese Rechnung die Frau E.eigentlich nicht bezahlen mußte, weil sie nicht an dem Verfahren teilnahm, die nun wieder weitergereicht wurde, diesmal zwar tatsächlich an jemanden, die an dem Verfahren teilnahm, aber ausgerechnet an o. g. Frau Z., genau diejenige, die als einzige bescheinigt bekommen hatte, von allen Kosten freigesprochen zu sein, weil sie nicht im Hüttendorf wohnte. So kann es gehen, wenn man der Gerichtskasse freien Lauf läßt. Frau Z. wird wohl zahlen müssen, denn das Urteil des Gerichts, daß die Fordeung unberechtigt ist, wird die Gerichtskasse wohl traditionell als unwesentlich abtun. Entscheidend werde wohl wieder sein, so der Tenor typischer Gerichtskassenbriefe, daß die Gerichtskostenrechnung geschrieben seie. Punkt.

Hintergrundinformationen finden Sie auf http://www.huettendorf.de/JURA



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