Aufgrund der Situation, daß in der Kostenrechnung eine Rechnung über eine Leistung(deponierung von Hütztendorfresten) präsentiert wurde, zu der es keine Leistung gab, wurde Strafanzeige gegen den Baudirekter Brammer wegen Falschaussage u. a. bezüglich der Abrechnung von angeblich deponierten Hüttendorfresten, die dort immer noch herumlagen, gestellt.
Und nun beginnt tatsächlich ein ziemlich gutes Kriminalstück, in den alle möglichen Behörden verwickelt sind, nur weil niemand den Mumm hat, eigene Fehler einzugestehen, bzw. die Fehler höher gestellter Behörden zu kritisieren .
Wenige Tage nach Eingang der Strafanzeige am 15.11.2000 bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (26 JS 616/00) wurde das Straßenneubauamt Osnabrück sehr aktiv und verbrachte unter Einsatz von Baggern die alten Schredderreste des Hüttendorfes auf die Wälle der benachbarten Autobahn.
Das Corpus delicti vorher:
Das Corpus delicti - fein verteilt auf A33 Wälle
Dieses teilte der Anzeigeerstatter dem örtlich zuständigen Haller Polizeileiter Herrn Grübel und der Staatsanwaltschaft in einem Anwaltsschreiben mit, um darauf hinzuwirken, daß eine Spurensicherung erfolgt, solange die Spuren noch frisch sind.
Herr Grübel begründete seine Nichtbereitschaft zu ermitteln, damit, daß dies zu politisch seie und daß man auf einen Hinweis der Staatsanwaltschaft warte, um dann gegebenenfalls Ermittlungen zu starten. Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Hinweise(28.11.2000) tat die Staatsanwaltschaft nichts. Inzwischen liegen daher nur selbst gefertigte Fotos vor, die jedoch durchaus beweiskräftig sind, Diese wurden zur Verfügung gestellt.
Aber offensichlich wurden diese entweder fahrlässig oder mutwillig nicht angesehen. Das Verfahren wurde jedenfalls eingestellt.
Warum haben die Behörden ein so großes Interesse daran, daß hier nicht ermittelt wird, bzw ein Interesse daran, die Existenz des Schredderhaufens zu vertuschen?
Nun, der Grund ist mutmaßlich folgender. Als im Jahre 1996 das Hüttendorfgelände besetzt wurde, gab es zunächst sowohl Auseinandersetzungen mit der Eigentümerin, dem Straßenneubauamt Detmold als auch mit deren Hilfsbehörden, der Polizei und dem Straßenbauamt Osnabrück. Es gab einige Räumungen. Um eine Wiederbesetzung zu verhindern, wurde vom Straßenneubauamt Detmold Bauschutt auf die Zufahrten des Geländes gekippt. Da dieses Gelände jedoch im Landschaftschutzgebiet liegt, wurde von der unteren Landschaftsbehörde Gütersloh ein Bußgeldverfahren gegen das Landesstraßenbauamt eingeleitet, dessen Ausgang uns unbekannt ist. Auf jeden Fall war die Bauschuttablagerung sinnlos, weil das Hüttendorf doch dort entstand.
Das Problem war nun, was man mit dem Bauschutt macht - der ja mehr oder weniger illegal dorthin verbracht wurde -, wenn eines Tages mal das Hüttendorf geräumt würde. Das einzige, was wir wissen, ist, daß noch am Räumungstage begonnen wurde, den Bauschutt abzutransportieren, die geschredderten Hüttendorfreste jedoch noch jahrelang dort herumlagen. Auch wissen wir, daß die Deponie des Kreises Gütersloh während der Räumung und drei Tage danach die Deponierung von 180 Tonnen Bauschutt quittierte. Außerdem wissen wir, daß das damals zur Besetzungsverhinderung von den Behörden abgeschüttete Bauschuttmaterial ungefähr 200 Tonnen betrug.
Und wir wissen noch etwas: Daß sich alle möglichen (betroffenen) Behörden mit aller Macht weigern, hierin einen Zusammenhang zu sehen.
Inzwischen ist jedoch auch das Beschwererdeverfahren gegen diesen Einstellungsbeschluß
der
Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 31.7.01 (12 JS 705/00) von der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm
bestätigt worden (2Zs222269/01). Die von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte inhaltliche
Auseinandersetzung ist an Substanzlosigkeit nicht zu überbieten. In unserer
Beschwerdeschrift
vom
25.10.2001 nahmen wir noch einmal detailliert Stellung sowohl zu den einzelnen Bauschuttpositionen,
die uns in Rechnung gestellt wurden, als auch zu dem Vorwurf, daß während der Räumung andere
Flächen
abgesperrt wurden als in der Verfügung angegeben. Aufgrund der Aussage der Oberstaatsanwältin
Müller-Wulf in ihrem
Ablehnungsbescheid
, daß „unsere Beschwerde neues sachliches Vorbringen nicht enthält“ drängt
sich einmal
mehr der Verdacht auf, daß das typische Behördenverhalten in unserem Fall so abläuft, daß unsere
Eingaben beantwortet werden, ohne sie vorher überhaupt zu lesen.
Natürlich
geben wir so schnell nicht auf. Ungefähr ein einhalb
Jahre später entschied der Petitionsausschuß des NRW Landtags
über unsere
Petition, wobei im
Beschluß
durchaus Fehler in der
Kostenrechnung eingestanden wurden. Zwar darf dieses Eingeständnis nach Meinung
des Petitionsausschusses keine Auswirkung haben, da Richter ja schließlich als
unabhängig zu betrachten sind, wir haben dies Eingeständnis
jedoch zum Anlaß genommen, am 9.10.03 in einem
Brief
die Generalstaatsanwaltschaft zur
Wiedeaufnahme des Ermittlungsverfaherens aufzufordern
Interessant ist in diesem Zusammenhang zudem noch das Verhalten der Bielefelder Staatsanwaltschaft gegenüber einer weiteren Strafanzeige gegen Brammer von der Verfügungsbeklagten Esser, die Brammer Meineid vorwirft bei der Aussage, sie persönlich zum Verlassen aufgefordert zu haben. Als nach über einem Jahr noch nichts passierte, rief sie vor kurzem bei der Staatsanwaltschaft an und fragte nach dem Sachstand. Es wurde ihr erklärt, daß man zunächst mal das andere Beschwerdeverfahren (auf 12 JS 705/00 folgende)(also das andere oben beschriebene) abwarten wolle, da es ja zwei identische Verfahren seien. Weiterhin sagte die Staatsanwältin, daß sie das Strafermittlungsverfahren einstellen müsse, wenn sie den Ausgang der Beschwerde des Verfahrens in Hamm nicht abwarten, sondern eine schnelle Entscheidung wolle, da Aussage gegen Aussage steht. Erst als Frau Esser ihr dann erklärte, daß dies zwei unterschiedliche Vorwürfe seien und die in ihrer Anzeige gemachte Aussage, am Räumungstag nicht zur Räumung aufgefordert worden zu sein, von mehreren Zeugen belegt werden könne und deren Namen in der Anzeige genannt seien, meinte sie, dann sähe die Sache ja anders aus und sie würde die Zeugen dann vieleicht laden. Offensichtlich war dieses Telefonat der Zeitpunkt, an dem zum ersten Mal in der Anzeige geblättert wurde.
Bewertet man diesen Vorfall, fällt dreierlei auf:
1.) Diese Staatsanwältin war in diesem ganzen Vefahren die bislang einzige couragierte Person, die einen Behördenfehler eingesehen hat und nun tätig werden wollte.
2.) ist es eine Unverschämtheit, daß Eingaben von uns zunächst mal nicht gelesen werden und erst auf telefonische Nachfrage Eingang in Ermittlungstätigkeiten finden.
3.) scheint es aber so zu sein, daß sich obige couragierte Beamtin in ihrer Behörde nicht durchsetzen konnte und das Ermittlungsverfahren doch eingestellt wurde, ohne weitere Zeugen zu laden oder überhaupt auf die Argumente einzugehen.
Das zwischenzeitlich eingeleitete
Beschwerdeverfahren
bei
der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ist auch nicht gerade rühmlicher
abgeschlossen worden, zumal was dessen Fleißarbeit anging.
Auch in der
Einstellungsverfügung der
Generalstaatsanwaltschaft
findet sich der für lesefaule Staatsanwaltschaften obligatische
Begründungssatz für Einstellungen:
"Neuer Sachvortrag enthät Ihr schreiben nicht"
aber - die Generalstaatsanwaltschaft ließ sich - wahrscheinlich der Optik wegen
zum Schreiben von weiteren 11 inhaltliche Zeilen herab.
Und diese Zeilen, mit denen die Generalstaatsanwaltschaft die Unschuld
des Straßenbauamtsleiters beweisen wollte, bergen erheblichen
Sprengstoff in sich.
So
erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, so als hätte es bnie einen
Vorwurf der Erfindung einer eidesstattlichen Versicherung durch Landrichter
gegeben - eben
diese eidesstattliche Versicherung, nachdem Brammer
Leute die gar nicht bei der Räumung zugegen waren, zur Räung aufgefordert
hatte, tatsächlich für nicht existent. Damit erwiesen sie
dem Straßenbauamtsleiter zwar einen Dienst, allerdings ist dies
ein Bärendienst, da nun die Bielefelder Landrichter bloßgestellt wurden
die ja ihr Urteil eben mit dieser nicht existenten eidesstattlichen
Versicherung begründeten.
Lesen
dazu auch die
Presserklärung
Nach dem Anhörungstermin im Landtag am 4.7.03, bei der auch
über eventuell strafbares Verhalten gesprochen wurde, gab man sich
auf Seiten des Justizministeriums siegessicher. Auch wenn eingeräumt wurde,
daß die Richter hier einen groben "Lapsus" begangen hätten, sei
es eben doch nur ein Lapsus, und wir würden große Probleme
kriegen, nachzuweisen, daß dieses Fehlurteil vorsätzlich gefällt
wurde, so ein Vertreter des Düsseldorfer Ministeriums. Damit war die Katze
aus dem Sack und die weitere justizielle
Vorgehensweise klar.
Reinwaschung richterlicher Fehler!
Nach
nicht einmal drei Wochen hatten wir den
Einstellungsbescheid
der Bielefelder
Staatsanwaltschaft auf dem Tisch, der die Strafverfahren gegen die Richter
aufgrund mangelnden Vorsatzes einstellten.
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