Kampagne 98 ..................... Borgholzhausen den 9.10.03
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Pressemitteilung: In Sachen Räumungskosten für Anti A 33 Hüttendorfräumung
NRW-Landtag sieht Fehler bei Räumungskostenforderung!
Allerdings: Petition wird mit Bezug auf richterliche Unabhängigkeit abgewiesen!

In dem jetzt zugegangenen Beschluß des Petitionsausschusses vom NRW Landtag wird die Petition ehemals geräumter Anti A 33 Hüttendörfler auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Straßenbaudierektor Brammer vom Straßenbauamt Osnabrück und die Bewertung des Bielefelder Justizskandals um diese Räumungskosten abgewiesen. Die Betroffenengruppe"Kampagne98" hatte im Oktober 2002 kritrisiert, daß sie eine Rechnung über150.000 DM Räumungskosten zu Unrecht erhalten hat, da in dieser vom Straßenbauamt Osnabrück Deponierungskosten von 200 Tonnen Bauschutt als angeblich geschredderte Hüttendorfreste aufgelistet wurden. Tatsächlich wurden aber nie Hüttendorfreste deponiert. Der Schredderhaufen lag noch jahrelang auf dem Gelände. Trotz Vorlage von Beweisen akzeptierte das Langericht nicht nur diese Rechnung, sondern erfand auch eidesstattliche Versicherungen bezüglich der angeblichen Anwesenheit einzelner Personen bei der Räumung, die nun zahlen sollen, obwohl sie gar nicht im Hüttendorf waren. Die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Straßenbauamtsdirektor wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm abgelehnt.
Daß der Petitionsausschuß die Petition ablehnen würde, war schon länger klar. Daß aber im Landtag derart deutlich davon gesprochen wurde, daß diese Zahlungspflicht aufgrund falscher Kostenrechnungen entstand, können wir als kleinen Hoffnungsschimmer begrüßen, in unserem Bemühen, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Zitat des Beschlusses vom Petitionsausschuß:

" Soweit es dem Petenten darum geht, dass das von ihnen eingeleitete Ermittlungsverfahren(12 Js 705/00 StA Bielefeld) wieder aufgenommen wird, da der Beschuldigte eine falsche Kostenrechnung zugrunde gelegt hat, stellt der Petitionsausschuß fest, dass in dem bereits genannten zivilrechtlichen Verfahren festgestellt worden ist, welche Kosten als "Kosten der Zwangsvollstreckung" angerechnet werden können."(kursiv und fett durch mich hervorgehoben) Trotz dieser offensichtlichen Fehler kann sich der Landtag allerdings nicht zu einer Bewertung der entsprechenden Gerichtsbeschlüsse durchringen - es folgt der lapidare Kommentar "Dem Petitionsausschuß ist es aufgrund der durch Artikel 97 GG garantierten Unabhängigkeit der Richter untersagt, Gerichtsurteile inhaltlich zu bewerten"

Der Generalstaatsanwaltschaft wird heute der Beschluß mit der Bitte um Wiederaufnahme des Verfahrens zugeschickt.

Weitere Informationen und auch das Original des Beschlusses vom Petitionsausschuß finden Sie unter www.huettendorf.de/JURA/index.html.

Für Ihre Recherche wird Ihnen, denke ich, die Sachbearbeiterin Frau Sandmann vom NRW Landtag unter 02118842425 weiterhelfen können. Die Petition hat das AZ: -I.3 - Pet.-Nr. 13/09141.

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